Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Hochdorf

KESB allgemein

Erwachsenenschutz

Kindesschutz

Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) hat die Aufgabe, den Schutze von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sicherzustellen, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung selbstständig einzuholen.

Gründe welche dazu führen, dass eine Person auf Unterstützung angewiesen ist, können beispielsweise durch veränderte Lebensumstände, Überforderung, gesundheitliche Einschränkungen physischer oder psychischer Art, Suchterkrankungen, Arbeitsplatzverlust oder Verlust der Urteilsfähigkeit entstehen.

In solchen Situationen kommt oft die KESB zum Einsatz. Im Mittelpunkt der Tätigkeit der KESB steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Persönlichkeitsrechte es zu wahren gilt. Das Ziel besteht darin, den Betroffenen durch individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Massnahmen zu helfen und sie unter Beachtung ihres Selbstbestimmungsrechts und ihrer eigenen Ressourcen zu fördern. In diesem Sinn bedeutet:

Kindes- und Erwachsenenschutz

  • Abklärung des Unterstützungsbedarfs von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien oder Erwachsenen unter Einbezug der Betroffenen und deren Umfeld
  • Abschluss von Verfahren, wenn kein Unterstützungsbedarf festgestellt wird
  • Prüfung von geeigneten Unterstützungsangeboten
  • persönliche Gespräche mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern über geplante Kindesschutz- sowie Erwachsenen über Erwachsenenschutzmassnahmen
  • sofern im Rahmen der freiwilligen Beratungs- und Unterstütztungsangebote keine Möglichkeiten bestehen oder solche durch die Betroffenen nicht genutzt werden können, Anordnung und Überwachung von Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen

 

KESB kurz erklärt

Die Webseite «kesb-kurz-erklärt» liefert in kurzen Text- und Filmbeiträgen relevante Informationen zur KESB und zum Kindes- und Erwachsenenschutz.