Sozialberatung

Gesetzliche Grundlage

Aufgaben im DLP 2

Im Zentrum für Soziales bietet der Fachbereich Sozialberatung folgende umfassende Beratungen an:

  • DL 2.1 Freiwillige Sozialberatung
  • DL 2.2 Wirtschaftliche Sozialhilfe, persönliche Sozialhilfe
  • DL 2.3 Gesetzliche Abklärungsaufträge (KESB, Gemeinden, Gerichte)

Im Rahmen der freiwilligen Sozialberatung bieten die Sozialarbeitenden auf Basis des gesetzlichen Auftrages (SHG/Persönliche Sozialhilfe) Beratung und Begleitung für Jugendliche, Erwachsene, Paare und Familien an. Dabei stehen u.a. folgende Themen im Fokus: Standortbestimmungen in problematischen Lebenssituationen, Krisenintervention und das Überwinden von persönlichen Notsituationen, Hilfe bei der Klärung von Beziehungsfragen, Erziehungs- und Familienberatung, Klärung von Sozialversicherungsfragen sowie Budgetberatung und Schuldensanierungen.

Im Rahmen der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe wird die Anspruchsberechtigung auf wirtschaftliche Sozialhilfe abgeklärt und entsprechend ein Antrag an die Sozialbehörden gestellt. Standortbestimmungen und Antragstellung, Beratung, Begleitung und Kontrolle von Weisungen der Sozialbehörden in Bezug auf Menschen mit Sozialhilfe bilden die zentralen Aufgaben. Die Sozialarbeitenden beraten, fördern und begleiten die Betroffenen zur Wiedererlangung ihrer wirtschaftlichen und sozialen/gesellschaftlichen Eigenständigkeit.

Im Rahmen gesetzlicher Aufträge machen die Sozialarbeitenden für die Gemeinden sowie für Gerichte Abklärungen und arbeiten Empfehlungen aus. Dazu gehören Abklärungen und Aufsichtsaufgaben in den Bereichen Pflegeplätze, Kinderkrippen und Kinderhorte.

Im Auftrag der KESB werden Sozialabklärungen im Bereich Kindesschutz gemacht – in Ausnahmen auch im Erwachsenenschutz. Es werden auf Anordnung Erziehungsaufsichts-Mandate nach Art. 307 ZGB geführt.

In der Sozialberatung und der Sozialhilfe wird Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit geleistet, um Prävention und Innovation in diesen Bereichen zu fördern und das Angebot niederschwellig zu halten.

Der gesetzliche Rahmen und die Grundlagen

Sozialberatung und Sozialhilfe sind Aufgaben, welche die Gemeinden aufgrund der Verpflichtung aus der Bundesverfassung und den darauf folgenden kantonalen Gesetzesregelungen wahrnehmen. Der gesetzliche Rahmen ergibt sich insbesondere aus:

Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung (inkl. SKOS-Richtlinien und Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe), ZGB und EG ZGB, PAVO, Pflegekinderverordnung Kanton Luzern, einschlägige Datenschutzbestimmungen
Die Mitarbeitenden orientieren sich bei der Durchführung ihrer Arbeit am aktuellen Fachdiskurs, den Erkenntnissen der Forschung und an den Empfehlungen und nationalen Standards der Fachverbände wie AvenirSocial (Soziale Arbeit Schweiz) und SKOS (Schweizerische Konferenz öffentlicher Sozialhilfe).

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