Gesetzlicher Auftrag
Im Zentrum für Soziales bietet der Fachbereich Sozialberatung die Suchtberatung für verschiedene Bereiche von legalen Suchtformen an. Der Leistungsvertrag mit dem Kanton, welcher diese Verbundaufgabe regelt, sieht die folgenden zwei Hauptbereiche vor:
- DL 4.1: Suchtberatung und -therapie
- DL 4.2: Sekundärprävention und Öffentlichkeitsarbeit im (legalen) Suchtbereich
Information, Früherfassung, Beratung und Begleitung sowie ambulante Suchttherapie für Menschen mit Suchtproblemen und deren Bezugspersonen (z.B. Angehörige, Arbeitgebende, Lehrpersonen…) bilden die zentralen Aufgabenbereiche.
Im Interesse der Klientschaft achten die Sozialarbeitenden auf Vernetzung und Zusammenarbeit mit den involvierten Stellen und Institutionen. Die Schnittstellen zur Suchtprävention und zur Psychiatrie werden im Sinn einer aktiven Partnerschaft gepflegt und Doppelspurigkeiten im Angebot vermieden.